Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.04.2015 · Fachbeitrag · Bilanz

    Schadenersatzzahlung für Bußgelder ist Betriebseinnahme

    | Ein Autohaus muss die Schadenersatzzahlung seines Steuerberaters als Betriebseinnahme erfassen. Das entsprechende Urteil des FG Münster erging zum Ausgleich von Bußgeldern. Weil das Autohaus mehrere Bilanzen nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht hatte, musste es Bußgelder bezahlen. Der Steuerberater des Autohauses erstattete dem Autohaus die Bußgelder. |