17.04.2015 · Fachbeitrag · Bilanz
Schadenersatzzahlung für Bußgelder ist Betriebseinnahme
| Ein Autohaus muss die Schadenersatzzahlung seines Steuerberaters als Betriebseinnahme erfassen. Das entsprechende Urteil des FG Münster erging zum Ausgleich von Bußgeldern. Weil das Autohaus mehrere Bilanzen nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht hatte, musste es Bußgelder bezahlen. Der Steuerberater des Autohauses erstattete dem Autohaus die Bußgelder. |
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