· Fachbeitrag · Bilanz/Buchführung
Umbau eines Autohauses ‒ und nun?Das gilt es bei der Buchführung zu beachten
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Baut der Mieter eines Autohauses dieses um oder werden Renovierungsarbeiten durchgeführt, stellt sich immer die Frage, wie diese Kosten in der Buchführung erfasst werden. Handelt es sich um sofort abzugsfähige Aufwendungen oder müssen diese aktiviert und abgeschrieben werden? Falls ja, auf welchen Zeitraum? Welche AfA-Methode ist zulässig? Wie lautet das richtige Buchungskonto? ASR klärt die gängigen Fragen und schafft Klarheit für den Umbau. |
Erhaltungsaufwand oder Mietereinbauten?
Mit der steuerlichen Einordnung von Renovierungsarbeiten eines Mieters hat sich das BMF bereits mit Schreiben vom 15.01.1976 (Az. IV B 2-S 2133-1/76) befasst. Es muss zunächst unterschieden werden, ob es sich bei den Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen um Erhaltungsaufwand oder um Mietereinbauten bzw. Mieterumbauten handelt.
Erhaltungsaufwendungen liegen immer dann vor, wenn etwas bereits Bestehendes instandgesetzt, instandgehalten oder modernisiert wird. Sie sind also regelmäßig gegeben, wenn es sich um Reparatur-, Pflege- oder Wartungsarbeiten handelt. Es wird nichts Neues geschaffen, sondern lediglich bei einem Wirtschaftsgut der ordnungsgemäße Zustand oder die Funktionsfähigkeit erhalten. Deshalb liegt Erhaltungsaufwand auch vor, wenn Sie lediglich Teile eines Gegenstands ersetzen, bei einem Gebäude zum Beispiel ein Fenster austauschen.
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