· Fachbeitrag · Bilanz/Leasing
Leasingrückläufer: Rückstellungs- bzw. Verbindlichkeitshöhe richtig ermitteln ‒ MB, Peugeot u. a.
von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Jürgen Troost, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner mbB, Münster
| Die bilanzielle Behandlung von Rücknahmeverpflichtungen aus Leasinggeschäften ist höchst umstritten. Insbesondere stellt die Bemessung einer Optionsprämie nach wie vor einen Diskussionspunkt mit der Finanzverwaltung dar. Sofern die verschiedenen Herstellerwerke „Restwertmodelle“ gegen Entgelt anbieten, um die Händler vom Risiko „falscher“ Restwerte zu befreien, lassen sich hieraus Ansätze für eine Bewertung ableiten. Im vierten Teil der Beitragsserie in dieser Ausgabe geht es um Fahrzeuge der Marken Mercedes-Benz (MB), Peugeot und die übrigen Fälle. |
Ermittlung der Optionsprämie bei Mercedes-Benz
In der MB-Organisation verpflichtet sich der Händler bei Leasingverträgen mit der Mercedes Benz Leasing GmbH (MBL) oder der Daimler Fleet Management GmbH (DFM), die Fahrzeuge nach Ablauf der Leasinglaufzeit zu einem Rückkaufspreis zurückzuerwerben. Auch hierbei handelt es sich mithin um Optionsgeschäfte, die prinzipiell die Frage nach einem Entgelt für die Abgabe der Rückkaufsoption aufwerfen.
Der Rückkaufspreis entspricht in der Regel dem DAT-Tabellenwert bzw. einem durch die Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland GmbH (MBD) ggf. angepassten Restwert im Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingvertrags. Berücksichtigt wird dabei die vereinbarte Laufzeit des Leasingvertrags in Verbindung mit der vereinbarten Laufleistung.
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