Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Buchführung / Bilanz


    Buchung der „Nebenkosten des Geldverkehrs“ im SKR 51 


    | Für die Buchung der Nebenkosten des Geldverkehrs sieht der Standardkontenrahmen (SKR) 51 kein gesondertes Konto vor. „Inacar“, der Online-Kommentar zum SKR 51, schlägt daher vor, auf das Konto 4790 zu buchen, und erläutert, warum das von manchen Autohäusern genutzte Konto 2100 aus gewerbesteuerlichen Gründen nicht geeignet ist.R |

    Zu den Nebenkosten des Geldverkehrs zählen zum Beispiel Kontoführungs- und Lastschriftgebühren. Dies sind keine Zinsaufwendungen. Das Konto 2100 dient jedoch der Erfassung von Zinsen und zinsähnlichen Aufwendungen (zum Beispiel Disagio). Dazu kommt: Bei der Ermittlung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen wird das Konto 2100 zugrunde gelegt. Im Falle einer automatischen Ermittlung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen wird direkt vom Konto 2100 in die entsprechende Berechnung verknüpft. Sofern die Nebenkosten des Geldverkehrs auf diesem Konto gebucht sind, werden diese bei der Hinzurechnung berücksichtigt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Die Nebenkosten des Geldverkehrs müssten vor der Ermittlung der Hinzurechnung umgebucht werden, um eine Hinzurechnung zu vermeiden.