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  • 20.12.2019 · Nachricht · Buchführung

    GoBD: Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung

    | Das BMF hat die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ im Schreiben vom 28.11.2019 neu gefasst. Parallel dazu hat das BMF am 28.11.2019 eine „Ergänzende Information zur Datenträgerüberlassung“ veröffentlicht. |