· Fachbeitrag · Buchführung
So führen Sie Ihre Kassen in der Kfz-Branche ordnungsgemäß - Teil 3
von Diplom-Finanzwirt Tobias Teutemacher, Greven
| Auch in Kfz-Handels- und Kfz-Servicebetrieben werden - unabhängig von Betriebsgröße oder Rechtsform - Teile der Umsätze bar abgewickelt. Diese Geschäfte bilden einen Schwerpunkt bei der Betriebsprüfung. Erfahren Sie daher, welche Anforderung der Fiskus an eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung stellt und wie Sie diese erreichen. Der dritte Teil der Beitragsserie beantwortet Ihnen die Frage, wie Sie Verfahren und Abläufe in Ihrem Betrieb vollständig und nachvollziehbar dokumentieren. |
Damit bei Betriebsprüfungen die Betriebsabläufe und die DV-Systeme auf Ordnungsmäßigkeit überprüft werden können, ist es erforderlich, dass Sie eine vollständige und nachvollziehbare Verfahrensdokumentation vorlegen können (siehe auch GoBD Rz. 151-155). Diese Dokumentation gibt Einblicke in die allgemeine Organisation Ihres Unternehmens. Sie beschreibt die Aufbau- und Ablauforganisation samt Organigramm und gibt Auskunft über die Nutzung des im Betrieb installierten DV-Systems. Dabei sollten Sie Ihre Dokumentation gliedern in
- die Anwenderdokumentation,
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