· Fachbeitrag · Buchführung/Bilanz
Aufwendungen für Kreditkarten im SKR 51
von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Philip Friedel, Gehrke econ GmbH, Hannover
| Bei der Annahme von Kreditkarten als Zahlungsmittel entstehen Ihrem Autohaus oder Kfz-Betrieb in der Regel Aufwendungen für Provisionen an den Kreditkartenherausgeber. Diese Provisionen mindern den Ertrag des zugrunde liegenden Geschäfts. Im SKR 61 stand für solche Aufwendungen das Sachkonto 4640 (Aufwendungen für Kreditkarten) zur Verfügung. Ein solches Aufwandskonto sieht der SKR 51 derzeit nicht vor. Erfahren Sie, wie Sie diese Aufwendungen im SKR 51 richtig verbuchen. |
Neues Sachkonto „Nebenkosten des Geldverkehrs“
Mit dem Buchungsjahr 2014 wurde im SKR 51 das Sachkonto 4726 (Nebenkosten des Geldverkehrs) eingeführt. Dieses Sachkonto nimmt Kontoführungs- und andere Gebühren insbesondere von Kreditinstituten auf. Die Annahme von Kreditkarten kann ebenfalls als Teil des Geldverkehrs angesehen werden. Deswegen bietet sich das Konto 4726 auch für Aufwendungen für Kreditkarten an.
Umfang der Kontierung festlegen
Beim Kontieren dieses Kontos sollten die Marke, der Standort und die Kostenstelle stets kontiert werden. Als Absatzkanal kann AK 11, 21, 31 oder 41 kontiert werden. Der Kostenträger kann ebenfalls kontiert werden.
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