23.06.2020 · Nachricht · Buchführung/Umsatzsteuer
SKR 51: Kontenänderungen wegen reduzierter Umsatzsteuer
| Aufgrund der Senkung des Umsatzsteuersatzes und der damit verbundenen Änderungen beim Vorsteuerabzug in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 muss der SKR 51 kurzfristig angepasst werden. Dazu müssen neue Konten angelegt und Konten-Beschriftungen geändert werden. Darauf weist die Gütegemeinschaft Rechnungswesen und Controlling im Kfz-Gewerbe e.V. (GG RCK) hin und stellt eine vorläufige Aufstellung der Änderungen zur Verfügung. |
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