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  • · Nachricht · Buchführung/Umsatzsteuer

    SKR 51: Kontenänderungen wegen reduzierter Umsatzsteuer

    | Aufgrund der Senkung des Umsatzsteuersatzes und der damit verbundenen Änderungen beim Vorsteuerabzug in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 muss der SKR 51 kurzfristig angepasst werden. Dazu müssen neue Konten angelegt und Konten-Beschriftungen geändert werden. Nunmehr wurden die Konten 6809 bis 6813 wie auch 6874 neu in die Liste der Änderungen aufgenommen. Darauf weist die Gütegemeinschaft Rechnungswesen und Controlling im Kfz-Gewerbe e.V. (GG RCK) hin. |

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 1 | ID 46670848