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  • · Fachbeitrag · Differenzbesteuerung

    Beim BFH: Differenzbesteuerung bei Fahrzeugerwerb von einem Landwirt

    von Dipl.-Finanzwirt (FH) Matthias Ulbrich, Visselhövede

    | Autohäusern, die neben Neu- auch Gebrauchtwagen verkaufen, ermöglicht § 25a UStG die Differenzbesteuerung. Diese ist ausschließlich auf Fahrzeuge anwendbar, die Sie zulässigerweise ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer eingekauft haben. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie Fahrzeuge von einem pauschalierenden Landwirt ankaufen. Das sagt das FG Münster. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. ASR nimmt das Urteil zum Anlass, um die Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung aufzuzeigen und eine Handlungsempfehlung für die Händlerpraxis abzuleiten. |

    Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung

    Für die Anwendung der Differenzbesteuerung ist nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 S. 2 UStG Voraussetzung, dass Ihr Vorlieferer

    • für den Fahrzeugverkauf keine Umsatzsteuer schuldet oder