· Fachbeitrag · Elektrofahrzeuge
Der Nachweis für ein extern aufladbares begünstigtes Hybrid-Elektrofahrzeug in der Praxis
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge sind besonders privilegiert: Sei es bei der Dienstwagenüberlassung in Form des halbierten Bruttolistenpreises zur Ermittlung des Sachbezugs und der Möglichkeit des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer pauschalen Auslagenersatz für selbst getragene Stromkosten zu zahlen, oder aber bei der nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfreien Lademöglichkeit für eigene extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber. Aber welche Fahrzeuge sind begünstigt und welche Nachweise sind zu führen? ASR nennt die Details. |
Extern aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug
Damit die vielen Begünstigungen Anwendung finden, muss es sich zunächst um ein extern aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug handeln. Das bedeutet, dass das Fahrzeug über einen Antrieb, der über mindestens zwei verschiedene Arten von
- Energiewandlern, davon mindestens ein Energiewandler als elektrische Antriebsmaschine, und
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