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  • Fachbeitrag · Elektromobilität/Lohnsteuer

    Überlassung von geleasten Elektrofahrrädern mit Barlohnumwandlung - Details kennen!

    | Selbst in Autohäusern und Kfz-Servicebetrieben gibt es Mitarbeiter, die gerne mit einem Elektrofahrrad zur Arbeit fahren und es privat nutzen möchten. Häufig taucht dann die Frage auf, ob es Modelle ähnlich derer bei Dienstwagen gibt. Die Antwort von ASR: Ja, z. B. wenn Sie als Arbeitgeber Ihrem Mitarbeiter - ggf. in Verbindung mit einer Lohnumwandlung - ein geleastes Elektrofahrrad überlassen. Erfahren Sie, wie das Ganze funktioniert, worauf Sie dabei achten müssen und wann es sich für Ihren Mitarbeiter lohnt. |

    Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Elektrofahrrädern

    Überlassen Sie einem Mitarbeiter ein dienstliches E-Bike oder Pedelec zur privaten Nutzung, gewähren Sie ihm einen geldwerten Vorteil wie bei einem Dienstwagen. Wie dieser geldwerte Vorteil zu bewerten ist, hängt davon ab, ob das E-Bike oder Pedelec als Fahrrad oder Kraftfahrzeug eingestuft wird:

     

    Abgrenzung zwischen E-Bike und Pedelec

    • E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Sie sind bereits ab 6 km/h als Kraftfahrzeuge zulassungspflichtig (§ 1 Abs. 2 StVG).