20.11.2014 · Fachbeitrag · Familienverträge
Angehörigen-Darlehen: Zinsbesteuerung mit Abgeltungsteuer
| Viele Unternehmer gewähren Familienangehörigen ein Privatdarlehen zum Aufbau einer eigenen Existenz. Die Zinsen daraus unterliegen nach derzeitigem Recht dem persönlichen Einkommensteuersatz des Unternehmers, wenn der Darlehensnehmer die Zinsen steuerlich absetzt. Der BFH sieht das zwar anders; er lässt den Ansatz der 25-prozentigen Abgeltungsteuer zu. Die Finanzämter setzen diese Urteile aber (noch) nicht um. |
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