· Fachbeitrag · Familienverträge
Mehrarbeit eines Angehörigen ist steuerlich unschädlich
| Bei einem Arbeitsverhältnis unter Angehörigen ist nicht generell schon dann der Betriebsausgabenabzug zu versagen, wenn der Angehörige unbezahlte Mehrarbeit leistet. Gleiches gilt für die unterbliebene Führung von Arbeitszeitnachweisen - sofern nicht aus einem betriebsinternen Fremdvergleich Gegenteiliges folgt. Das hat der BFH klargestellt. |
Im Urteilsfall schloss der Betreiber einer Werbeagentur mit seinem Vater (Frührentner) und seiner Mutter einen Arbeitsvertrag. Die Eltern sollten 10 bzw. 20 Wochenstunden im Büro mitarbeiten. Das Finanzamt und das FG versagten den Betriebsausgabenabzug mit der Begründung, es seien keine Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden geführt worden und die Eltern hätten mehr Stunden als vereinbart gearbeitet.
Aus Sicht des BFH steht dies dem Betriebsausgabenzug nicht entgegen (BFH, Urteil vom 17.7.2013, Az. X R 32/12; Abruf-Nr. 133568):
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