24.07.2015 · Fachbeitrag · Familienverträge
Zinsloses Betriebsdarlehen an Ehegatten ist steuerlich ungünstig
| Auch ein zinsloses Darlehen, das ein Ehegatte dem anderen gewährt, um Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs zu tilgen, ist dem Betriebsvermögen des Darlehensnehmers zuzuordnen und mit 5,5 Prozent abzuzinsen. Die Abzinsung bewirkt, dass eine unentgeltliche Leistung des Darlehensgebers im Jahr der Abzinsung zu steuerpflichtigen Einkünften des Darlehensnehmers führt. Ob diese – vom FG München vertretene und für Unternehmer ungünstige – Auffassung richtig ist, muss nun der BFH entscheiden. |
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