· Fachbeitrag · Garantiezusagen
Geplante Versicherungsteuerpflicht bei Garantiezusagen: Antwort auf zehn zentrale Fragen
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Mit Schreiben vom 11.05.2021 und 18.06.2021 hat das BMF wieder einmal zu den Garantiezusagen von Kfz-Händlern Stellung genommen. Nun geht das BMF davon aus, dass die Garantiezusagen in der Regel versicherungsteuerpflichtig und damit umsatzsteuerfrei erfolgen. Die Nachteile der Umsatzsteuerbefreiung hat ASR bereits vorgestellt ( ASR 7/2021, Seite 4 ). Große Unbekannte ist die neu angedachte Versicherungsteuerpflicht. Anhand von zehn FAQ gibt ASR einen ersten Überblick und zeigt, welcher Buchungs-, Überwachungs- und Erklärungsaufwand neu auf die Branche zukäme. |
1. Welche Garantiezusagen sollen der VersSt unterliegen?
Der Versicherungsteuer (VerSt) unterliegt die Zahlung des Versicherungsentgelts aufgrund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses (§ 1 Abs. 1 Versicherungsteuergesetz [VerStG]). Sollte die Rechtsauffassung des BMF zutreffen, heißt das für Sie:
- Lässt Ihr Kunde das Fahrzeug in Deutschland zu ‒ was der Regelfall sein wird ‒, dann ist die Garantiezusage in Deutschland versicherungsteuerbar (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VerStG).
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