· Fachbeitrag · Garantiezusagen
Versicherungsteuer bei Garantiezusagen: BMF und BZSt beantworten Anwendungsfragen
| Seit Beginn des Jahres sind die neuen Grundsätze der Finanzverwaltung zur umsatz- und versicherungsteuerrechtlichen Behandlung für nach dem 31.12.2022 abgegebene Garantiezusagen zu beachten. Anwendungsfragen beantwortet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in einem mit dem BMF abgestimmten Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ). ASR bringt die wichtigsten Aussagen für Sie auf den Punkt. |
Seit 01.01.2023: Versicherungsteuer auf Garantiezusagen
Seit dem 01.01.2023 unterliegen entgeltliche Garantiezusagen nicht mehr der Umsatzsteuer, sondern werden als Versicherungsverträge angesehen. Die Folge: Sie unterliegen der Versicherungsteuer. Dieser Auffassung liegt eine Entscheidung des BFH zugrunde, wonach die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers eine eigenständige Leistung und keine unselbstständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung ist (BFH, Urteil vom 14.11.2018, Az. XI R 16/17, Abruf-Nr. 207154).
Aussagen von BMF und BZSt in den FAQ
Für Konkretisierungen sorgt das BZSt in Abstimmung mit dem BMF in einem auf der Homepage des BZSt veröffentlichten FAQ-Katalog. Einige Aussagen schaffen Klarheit für die Praxis:
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