· Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Das Wachstumschancengesetz ist da: Von diesen sechs Änderungen profitiert Ihr Kfz-Betrieb
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Um das Wachstumschancengesetz (WCG) hat es reichlich Zank gegeben. Letztlich ist es am 28.03.2024 aber doch verkündet worden. Auch wenn das vorgesehene Entlastungsvolumen deutlich abgespeckt wurde, enthält das Gesetz doch spürbare Verbesserungen für Autohäuser und Kfz-Werkstätten. ASR stellt sie Ihnen vor. |
Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter reaktiviert
Erfolgt die Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2023, haben Sie ein Wahlrecht: Sie können die Abschreibung linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer oder degressiv vornehmen (§ 7 Abs. 1 und 2 EStG). Die degressive Abschreibung beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung (maximal 25 Prozent) und bezieht sich auf den noch nicht abgeschriebenen Restbuchwert. Ein Übergang zur linearen Abschreibung ist zulässig (§ 7 Abs. 3 EStG).
Wichtig | Durch das WCG können Sie die degressive Abschreibung nun auch bei einer Anschaffung/Herstellung nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 vornehmen. Sie beträgt dann das Zweifache der linearen Abschreibung und maximal 20 Prozent.
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