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Steuerförderung des E-Auto-Absatzes: Finanzausschuss ist dafür
| Die kurzfristig in das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) aufgenommenen steuerlichen Verbesserungen beim Kauf von E-Autos sind vom Finanzausschuss in seiner Sitzung am 09.10. positiv aufgenommen worden. Das berichtet „heute im Bundestag“. |
Hintergrund | In der Diskussion sind die beiden folgenden Steuerförderungen:
- Für neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene und emissionsfreie Fahrzeuge i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Mittel der Wahl: Eine degressive Sonderabschreibung. Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen die Anschaffungen ‒ beginnend mit einem Satz von 40 Prozent im Jahr der Anschaffung, dann 24, 14, neun, sieben und sechs Prozent pro Jahr ‒ komplett abgeschrieben werden können. Die Regelung soll befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten.
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