· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten verfassungswidrig?
| Seit 2008 ärgern sich nicht zuletzt Autohäuser und Kfz-Betriebe über die damals neu geregelten Hinzurechnungen von Zinsen, Mieten und Pachten beim Gewerbeertrag. Nun besteht ein Funken Hoffnung, diese belastende Regelung wieder los zu werden. Denn das FG Hamburg hält die genannten Hinzurechnungen für verfassungswidrig und hat - wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage - das BVerfG angerufen. |
PRAXISHINWEIS | Stützen Sie einen Einspruch - solange noch kein Aktenzeichen des BVerfG existiert - auf die Hamburger Entscheidung (FG Hamburg, Beschluss vom 29.2.2012, Az. 1 K 138/10; Abruf-Nr. 120853). Einspruch gegen den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts müssen nur solche Unternehmer einlegen, bei denen die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 100.000 Euro lagen und so den Gewerbeertrag tatsächlich erhöht haben. |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Die neue Hinzurechnungsregelung belastet das Kfz-Gewerbe besonders stark“ ASR 9/2008, Seite 6
- Beitrag „Gestaltungsalternativen im Hinblick auf die gestiegene Gewerbesteuerbelastung“, ASR 10/2008, Seite 14