· Fachbeitrag · Gewerbesteuer/Betriebsprüfung
So vermeiden Sie für die Reifeneinlagerung Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer
| Neuester Trend bei Außenprüfungen: Betriebsprüfer nehmen Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer für Zahlungen von Autohäusern und Kfz-Servicebetrieben für die Einlagerung von Reifen vor. Mit den richtigen Argumenten können Sie dies verhindern. |
Typischer Fall aus der Praxis
Eine Autohaus GmbH lagert gegen Bezahlung die Winter- bzw. Sommerreifen ihrer Kunden ein. Das Autohaus verfügt über keine eigenen Lagerräume. Es schließt daher einen Servicevertrag mit einem Lagerhalter ab. Dieser holt die Reifen ab, lagert sie ein und bringt sie beim nächsten Reifenwechsel des Kunden wieder ins Autohaus. Die Autohaus GmbH zahlt dafür an den Lagerhalter 50.000 Euro.
Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb der Autohaus GmbH beträgt 230.000 Euro. Bisher hatte das Autohaus Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer
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