19.02.2016 · Fachbeitrag · GmbH
Erstattete Rentenversicherungsbeiträge sind keine vGA
| Leitet der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erstattete Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an seine in der GmbH beschäftigte Ehefrau weiter, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberanteile irrtümlich gezahlt worden waren, ist ihm die Zuwendung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen. Da gilt laut BFH für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis wie unter Fremden üblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde. |
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