· Fachbeitrag · GmbH
Gehaltsverzicht des Geschäftsführers birgt steuerliches Risiko
| Befindet sich eine GmbH in finanziellen Schwierigkeiten und verzichtet der beherrschendeGesellschafter-Geschäftsführer auf sein Gehalt, muss die GmbH „zeitnah“ eine Verbindlichkeit auf einem Verrechnungskonto verbuchen. Wird erst am Jahresende gebucht, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Folge: Die Verbindlichkeit darf den Gewinn der GmbH nicht mindern, und der Gesellschafter-Geschäftsführer muss Kapitalerträge versteuern (FG München, Urteil vom 5.5.2011, Az: 7 K 1349/09; Abruf-Nr. 112734 ). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 2 | ID 29087400