· Fachbeitrag · GmbH/Kapitalanlagen
Notleidende Gesellschafterdarlehen: So werden Refinanzierungskosten steuerlich wirksam
| Verzichtet der Gesellschafter einer Autohaus-GmbH auf ein an die GmbH ausgereichtes Darlehen gegen Besserungsschein, um die Eigenkapitalbildung und Ertragskraft der GmbH zu stärken, kann er Refinanzierungskosten nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit den früheren Zinseinkünften abziehen. Die Finanzverwaltung wendet diese BFH-Entscheidung aus dem Jahr 2017 jetzt ‒ nach der Veröffentlichung am 31.10.2018 im Bundessteuerblatt ‒ an. Lesen Sie, wie Sie als GmbH-Gesellschafter entsprechende Finanzierungskosten doch noch steuermindernd geltend machen. |
Erläuterung anhand eines Beispielfalls
Ein GmbH-Gesellschafter (Beteiligung 100 Prozent) nimmt privat ein Darlehen auf und reicht es an seine GmbH verzinslich aus. Die Zinsen betragen 3.000 Euro. Der Gesellschafter verzichtet gegen Besserungsschein sowohl auf die Zinsen als auch auf die Rückzahlung des Darlehens. Kann er die weiterhin anfallenden Refinanzierungskosten von 3.000 Euro pro Jahr als Werbungskosten geltend machen?
Die Lösung des BFH
Der BFH hat dazu Folgendes ausgesagt (BFH, Urteil vom 24.10.2017, Az. VIII R 19/16, Abruf-Nr. 205502; veröffentlicht im BStBl am 31.10.2018):
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