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  • · Fachbeitrag · GmbH/Verdeckte Gewinnausschüttung

    Private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer

    | Das BMF hat Stellung bezogen zur Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Autohaus-GmbH bzw. Autohaus-AG. |

     

    Nutzung gestattet oder nicht?

    Das BMF unterscheidet, ob dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) die Privatnutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich gestattet wurde:

     

    • Ist das der Fall, erhält der GGf einen lohnsteuerlichen Vorteil. Dementsprechend muss ein Sachlohn angesetzt werden.