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  • · Fachbeitrag · GmbH/Verdeckte Gewinnausschüttungen

    Zufluss von Arbeitslohn bei GmbH-Geschäftsführer durch Wertgutschrift auf Zeitwertkonto?

    | Führen Einzahlungen bzw. Wertgutschriften auf einem Zeitwertkonto bei einem Geschäftsführer einer Autohaus-GmbH zum Zufluss von Arbeitslohn? Der BFH hat dazu 2018 ein Urteil gefällt. Die Finanzverwaltung hat daraufhin ihre Sicht modifiziert. |

     

    Die BFH-Entscheidung zum GmbH-Geschäftsführer

    Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto, die dazu dienen, einen vorzeitigen Ruhestand zu finanzieren, stellen keinen gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn dar. Sie sind folglich erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Das hat der BFH für einen Fremd-Geschäftsführer einer GmbH entschieden ‒ und damit die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung konterkariert. Nach Auffassung des BFH ist ein GmbH-Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist, wie alle anderen Arbeitnehmer zu behandeln. Die bloße Organstellung als Geschäftsführer ist für den Zufluss von Arbeitslohn ohne Bedeutung. Besonderheiten seien allenfalls bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern gerechtfertigt (BFH, Urteil vom 22.02.2018, Az. VI R 17/16, Abruf Nr. 201527).

     

    Die Reaktion aus dem BMF

    Das BMF hat auf das BFH-Urteil reagiert und seine Aussagen geändert. Die neuen Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden (BMF, Schreiben vom 08.08.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2332/07/0004 :004, Abruf-Nr. 210513):