· Fachbeitrag · Handel über die Grenzen
Das EU-UK-Brexit-Abkommen und seine Folgen für die deutschen Kfz-Betriebe
von Rechtsanwältin, Dipl. Finanzwirtin (FH) Sarah Smykalla, München
| Am 24.12.2020 haben sich die EU und das Vereinigte Königreich (UK) auf ein Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt. Danach können präferenzielle Ursprungswaren beider Zollgebiete zwischen den Vertragsparteien zollfrei transportiert werden. Dies gilt (unter speziellen Voraussetzungen) auch für Fahrzeuge und Ersatzteile. |
Zollanmeldungen beim Warentransport zwischen EU und UK
Bei dem Transport von Waren ‒ also auch von Kfz ‒ zwischen dem Zollgebiet der EU und Großbritannien (GB bestehend aus England, Wales und Schottland) sind künftig Zollanmeldungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren abzugeben. Die EU gewährt bei Wareneineinfuhren aus dem UK keine Übergangsfristen.
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Ein Kunde mit einem Faible für britische Fahrzeuge möchte im deutschen Autohaus A einen Aston Martin kaufen. A muss das Fahrzeug aus dem UK importieren.
Lösung: Der Aston Martin soll aus dem UK in die EU gelangen. Er ist im UK zur Ausfuhr anzumelden und in der EU zur Einfuhr. |
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