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  • · Fachbeitrag · Handel über die Grenzen

    Das EU-UK-Brexit-Abkommen und seine Folgen für die deutschen Kfz-Betriebe

    von Rechtsanwältin, Dipl. Finanzwirtin (FH) Sarah Smykalla, München

    | Am 24.12.2020 haben sich die EU und das Vereinigte Königreich (UK) auf ein Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt. Danach können präferenzielle Ursprungswaren beider Zollgebiete zwischen den Vertragsparteien zollfrei transportiert werden. Dies gilt (unter speziellen Voraussetzungen) auch für Fahrzeuge und Ersatzteile. |

    Zollanmeldungen beim Warentransport zwischen EU und UK

    Bei dem Transport von Waren ‒ also auch von Kfz ‒ zwischen dem Zollgebiet der EU und Großbritannien (GB bestehend aus England, Wales und Schottland) sind künftig Zollanmeldungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren abzugeben. Die EU gewährt bei Wareneineinfuhren aus dem UK keine Übergangsfristen.

     

    • Beispiel

    Ein Kunde mit einem Faible für britische Fahrzeuge möchte im deutschen Autohaus A einen Aston Martin kaufen. A muss das Fahrzeug aus dem UK importieren.

     

    Lösung: Der Aston Martin soll aus dem UK in die EU gelangen. Er ist im UK zur Ausfuhr anzumelden und in der EU zur Einfuhr.