· Fachbeitrag · Handel über die Grenzen
Kfz-Exporte ab 2020: „Quick Fixes“ Teil 2 ‒ Die Bedeutung von USt-IdNr. und ZM im EU-Geschäft
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Ab dem 01.01.2020 gelten für innergemeinschaftliche Lieferungen ‒ und teilweise auch für Ausfuhrlieferungen ‒ neue Umsatzsteuerregeln. Vier „Quick Fixes“ treten als Vorgriff auf eine künftige Umsatzsteuerreform für den UE-Binnenmarkt in Kraft. ASR stellt sie Ihnen vor. In dieser Ausgabe geht es um die künftige Bedeutung der USt-IdNr. und der Zusammenfassenden Meldung im EU-Geschäft. |
Quick Fix 2: USt-IdNr. und ZM
Die USt-IdNr. des Erwerbers und die ordnungsgemäße Meldung zum Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) werden zusätzliche Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung:
|
Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: 1. a) ...
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig