· Fachbeitrag · Handel über die Grenzen
Kfz-Exporte ab 2020: „Quick Fixes“ Teil 3 ‒ Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Ab 01.01.2020 gelten für innergemeinschaftliche Lieferungen ‒ und teilweise auch für Ausfuhrlieferungen ‒ neue Umsatzsteuerregeln. Vier „Quick Fixes treten als Vorgriff auf eine künftige Umsatzsteuerreform für den UE-Binnenmarkt in Kraft. ASR stellt sie Ihnen vor. In dieser Ausgabe geht es um den künftigen Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung. |
Quick Fix 3: Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung
Die Mitgliedstaaten legen für die innergemeinschaftliche Lieferung in Art. 45a „Verordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates zur Festlegung von Durchführungsvorschriften ... über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem“ einen neuen EU-weiten Rahmen für den Belegnachweis fest.
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