· Fachbeitrag · Handel über die Grenzen
Praxisfall 22: Verkauf eines GW an Privatkunden in ein Drittland ‒ Abholfall differenzbesteuert
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege Sie benötigen und was Sie buchen und prüfen müssen, um einen Gebrauchtwagen (GW) steuerfrei an einen Privatkunden in einem Drittland zu liefern (Ausfuhrlieferung). Und zwar für den Fall, dass Sie die Differenzbesteuerung anwenden und Ihr Kunde das Fahrzeug bei Ihnen abholt. Checklisten helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, wie Ihre Rechnung aussehen muss und wie Sie die Lieferung bzw. den Umsatz richtig buchen und der Finanzverwaltung melden. |
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Im Rahmen eines NW-Geschäfts haben Sie von einem Privatkunden einen GW mit einem tatsächlichen Wert von 8.000 Euro in Zahlung genommen (vgl. Beispiele in Abschn. 25a.1 Abs. 10 und Abschn. 10.5 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 UStAE). Einen Monat später verkaufen Sie den GW für 10.000 Euro an einen Privatkunden aus einem Drittland. Sie sollen ihm das Fahrzeug in Ihrem Autohaus übergeben; der Kunde trägt also die Transportverantwortung. Für die Beibringung des Ausfuhrnachweises vereinbaren Sie einen Sicherheitsaufschlag in Höhe von 380 Euro (19 % von 2.000 Euro). |
Wichtig | Der Kunde trägt die Transportverantwortung, wenn Sie nach dem Kaufvertrag lediglich die Übergabe des Fahrzeugs in Ihrem Autohaus schulden. Wie der Kunde den Transport dann tatsächlich durchführt, ob er
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