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  • · Fachbeitrag · Handel über die Grenzen

    Praxisfall 26: Verkauf eines sich bereits in einem Drittland befindlichen Fahrzeugs

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege, Buchungen und Prüfungen erforderlich sind, um ein Fahrzeug zu liefern, das sich bereits in einem Drittland befindet. Praxistipps helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, wie Ihre Rechnung aussehen muss und wie Sie die Lieferung bzw. den Umsatz richtig buchen und der (deutschen) Finanzverwaltung melden. |

     

    • Praxisfall

    Dem deutschen Autohaus D bietet sich eine vermeintlich günstige Gelegenheit. D kann von CH, einem scheizerischen Markenhändler, der in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist, Überbestände unter Marktwert ankaufen. Da D über gute Kontakte in die Schweiz verfügt, gelingt es ihm, die Fahrzeuge sofort weiterzuverkaufen. Dabei bleiben die Fahrzeuge in der Schweiz und rollen direkt vom Hof des CH zu den Kunden des D.

     

    Ähnliche Probleme wie im Praxisfall ergeben sich beim Verkauf von Fahrzeugen, die bei befreundeten Autohäusern in einem Drittland stehen (vgl. ASR 5/2015, Seite 6 → Abruf-Nr. 43249268).