· Fachbeitrag · Handel über die Grenzen
Praxisfall 31: NW an NATO-Truppen und Auslandsvertretungen im EU-Ausland ‒ Abholfall
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege Sie benötigen und was Sie buchen und prüfen müssen, um ein Neufahrzeug steuerfrei innergemeinschaftlich an eine NATO-Truppe oder eine Auslandsvertretung oder deren jeweiligen Angehörigen im EU-Ausland zu liefern. Und zwar für den Fall, dass der Kunde die Transportverantwortung trägt (Abholfall). Checklisten helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, was in Ihrer Rechnung stehen muss und wie Sie die Lieferung bzw. den Umsatz der Finanzverwaltung richtig melden. |
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In allen vier Fällen sollen Sie das Fahrzeug in Ihrem Autohaus übergeben. Der Kunde trägt also die Transportverantwortung. |
Wichtig | Der Kunde trägt die Transportverantwortung, wenn Sie nach dem Kaufvertrag lediglich die Übergabe des Fahrzeugs in Ihrem Autohaus schulden. Wie der Kunde den Transport dann tatsächlich durchführt, ob er also
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