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  • · Fachbeitrag · Handel über die Grenzen

    Praxisfall 32: GW an NATO-Truppen und Auslandsvertretungen im EU-Ausland ‒ Transportfall

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Erfahren Sie anhand von Praxisfällen, welche Belege Sie benötigen und was Sie buchen und prüfen müssen, um ein Gebrauchtfahrzeug steuerfrei an eine NATO-Truppe oder eine Auslandsvertretung oder deren jeweiligen Angehörigen im EU-Ausland zu liefern. Und zwar für den Fall, dass Sie die Transportverantwortung tragen. Checklisten helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, was in Ihrer Rechnung stehen muss und wie Sie die Lieferung bzw. den Umsatz der Finanzverwaltung richtig melden. |

     

    • Praxisfälle
    • Ein Angehöriger der Aviano Air Base (US-Luftwaffenstützpunkt in Italien) möchte bei Ihnen für private Zwecke ein Gebrauchtfahrzeug (Nettopreis 5.500 Euro) erwerben.
    • Die US-Luftwaffe möchte bei Ihnen für Zwecke der Aviano Air Base ein Gebrauchtfahrzeug (Nettopreis 5.500 Euro) erwerben.
    • Ein Angehöriger der Botschaft der Vereinigten Staaten in Rom möchte bei Ihnen für private Zwecke ein Gebrauchtfahrzeug (Nettopreis 5.500 Euro) erwerben.
    • Die Botschaft der Vereinigten Staaten in Rom möchte bei Ihnen für Botschaftszwecke ein Gebrauchtfahrzeug (Nettopreis 5.500 Euro) erwerben.

     

    Sie sollen die Fahrzeuge auf der Air Base (1 und 2) bzw. in Rom (3 und 4) übergeben und tragen hierfür auch die Transportverantwortung.

     

    Wichtig | Sie tragen Transportverantwortung, wenn Sie nach dem Kaufvertrag auch den Transport des Fahrzeugs zum Kunden schulden. Ohne Bedeutung ist, wie Sie den Transport tatsächlich durchführen, ob Sie also