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  • · Fachbeitrag · Handel über die Grenzen

    Praxisfall 33: GW an NATO-Truppen und Auslandsvertretungen im EU-Ausland ‒ Abholfall

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Erfahren Sie anhand von Praxisfällen, welche Belege Sie benötigen und was Sie buchen und prüfen müssen, um ein Gebrauchtfahrzeug steuerfrei an eine NATO-Truppe oder eine Auslandsvertretung oder deren jeweiligen Angehörigen im EU-Ausland zu liefern. Und zwar für den Fall, dass Ihr Kunde die Transportverantwortung trägt (Abholfall). Checklisten helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, was in Ihrer Rechnung stehen muss und wie Sie die Lieferung bzw. den Umsatz der Finanzverwaltung richtig melden. |

     

    • Praxisfälle
    • Ein Angehöriger der Aviano Air Base (US-Luftwaffenstützpunkt in Italien) möchte bei Ihnen für private Zwecke ein Gebrauchtfahrzeug (Nettopreis 5.500 Euro) erwerben.
    • Die US-Luftwaffe möchte bei Ihnen für Zwecke der Aviano Air Base ein Gebrauchtfahrzeug (Nettopreis 5.500 Euro) erwerben.
    • Ein Angehöriger der Botschaft der Vereinigten Staaten in Rom möchte bei Ihnen für private Zwecke ein Gebrauchtfahrzeug (Nettopreis 5.500 Euro) erwerben.
    • Die Botschaft der Vereinigten Staaten in Rom möchte bei Ihnen für Botschaftszwecke ein Gebrauchtfahrzeug (Nettopreis 5.500 Euro) erwerben.

     

    Sie sollen in allen vier Fällen die Fahrzeuge in Ihrem Autohaus übergeben. Der Kunde trägt also jeweils die Transportverantwortung.

     

    Wichtig | Der Kunde trägt die Transportverantwortung, wenn Sie nach dem Kaufvertrag lediglich die Übergabe des Fahrzeugs in Ihrem Autohaus schulden. Wie der Kunde den Transport tatsächlich durchführt, ob er also