· Fachbeitrag · Handel über die Grenzen
Praxisfall 37: GW an NATO-Truppen und Auslandsvertretungen im Drittland ‒ Abholfall
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege Sie benötigen und was Sie buchen und prüfen müssen, um ein Gebrauchtfahrzeug (GW) steuerfrei an eine NATO-Truppe oder eine Auslandsvertretung oder deren jeweiligen Angehörigen in einem Drittland zu liefern (Ausfuhrlieferung). Und zwar für den Fall, dass Ihr Kunde die Transportverantwortung trägt (Abholfall). Checklisten helfen Ihnen, dies in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, wie Ihre Rechnung aussehen muss und wie Sie die Lieferung bzw. den Umsatz richtig buchen und der Finanzverwaltung melden. |
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Sie sollen die Fahrzeuge in Ihrem Autohaus an die Kunden übergeben. Die Kunden tragen also die Transportverantwortung (Abholfall). |
Wichtig | Der Kunde trägt die Transportverantwortung, wenn Sie nach dem Kaufvertrag lediglich die Übergabe des Fahrzeugs in Ihrem Autohaus schulden. Wie der Kunde den Transport dann tatsächlich durchführt, ob er
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