· Fachbeitrag · Handel über die Grenzen
Praxisfall 47: Ersatzteile-Verkauf an eine Privatperson in der EU ‒ Transportfall
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege, Buchungen und Prüfungen erforderlich sind, um Ersatzteile an einen Privatkunden im EU-Ausland zu liefern. Und zwar für den Fall, dass die Transportverantwortung bei Ihnen selbst liegt. Checklisten helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, wie Ihre Rechnung aussehen muss und wie Sie Lieferung bzw. Umsatz richtig buchen und melden. |
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Ihr Autohaus mit Sitz in Dortmund übernimmt für einen asiatischen Hersteller die Ersatzteilversorgung für Westeuropa.
Ein niederländischer Privatkunde bestellt bei Ihnen einen (1) Ölfilter zu einem Netto-Stückpreis in Höhe von 22 Euro und einen (1) Pollenfilter zu einem Netto-Stückpreis in Höhe von 47 Euro. Die Gesamtbestellung beläuft sich daher netto auf 69 Euro.
Sie sollen die Ware in Amsterdam ausliefern und tragen Transportverantwortung. |
Wichtig | Sie tragen die Transportverantwortung, wenn Sie nach dem Kaufvertrag auch den Transport der Ware zum Kunden schulden. Wie Sie den Transport tatsächlich durchführen, ob Sie also
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