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  • · Nachricht · Handel über die Grenzen/Ausfuhrlieferungen

    Checklisten für Abholfälle bei Ausfuhrlieferungen erweitert

    | Die Checklisten zu den Praxisfällen 12, 14, 16 und 18 zum Handel über die Grenzen (Abholfälle bei Ausfuhrlieferungen) wurden im ersten Prüfpunkt erweitert. Der neue Prüfpunkt greift, wenn Zweifel bestehen, ob die Person, die das Fahrzeug abholt, ein „ausländischer Abnehmer“ ist (z. B. weil in seinen Ausweispapieren kein Wohnort mit Adresse vermerkt ist). |

     

    Hintergrund | Voraussetzung für die Steuerfreiheit in Abholfällen (Kunde trägt die Transportverantwortung) ist u. a., dass Ihr Kunde ein ausländischer Abnehmer ist (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG). Sie scheitert, wenn der Abnehmer seinen Wohnort nicht in einem Drittland außerhalb der EU hat. Denn der Wohnort entscheidet bei einer natürlichen Person darüber, ob sie ein ausländischer Abnehmer ist (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG).

     

    PRAXISTIPP |

    • Ist der Wohnort des Abnehmers nicht aus den Ausweispapieren ersichtlich: Nachweis für den Wohnort des Abnehmers im Drittland verlangen.
    • Haben Sie Hinweise, dass der Abnehmer einen Wohnsitz an einem bestimmten Ort in Deutschland hat: Auskunft über das Nichtbestehen des Wohnsitzes einholen (z. B. mit einer Einwohnermeldeamts-Anfrage).
     

    Weiterführende Hinweise

    • Checkliste (zu Praxisfall 18) „Verkauf eines GW an einen Privatkunden in einem Drittland ‒ Abholfall regelbesteuert“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 45443962
    • Checkliste (zu Praxisfall 16) „Verkauf eines GW an einen Unternehmer in einem Drittland ‒ Abholfall regelbesteuert“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 45362173
    • Checkliste (zu Praxisfall 14) „Verkauf eines NW an einen Privatkunden in einem Drittland ‒ Abholfall regelbesteuert“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 45256045
    • Checkliste (zu Praxisfall 12) „Verkauf eines NW an einen Unternehmer in einem Drittland ‒ Abholfall regelbesteuertl“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 45137968
    Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 1 | ID 45486792