· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Die neue Gelangensbestätigung: Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen aus der Praxis - Teil II
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent und Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Partner der kmk Steuerberatungs-GmbH, Dortmund / Dresden
| Am 31. Dezember 2013 endet die vom BMF am 16. September 2013 noch einmal um drei Monate verlängerte Übergangsfrist. Ab 1. Januar 2014 brauchen Sie in der Regel eine Gelangensbestätigung, um die Steuerfreiheit Ihrer innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferungen abzusichern. „ASR“ hat die Entwicklung der Gelangensbestätigung begleitet, zuletzt in der September-Ausgabe 2013. Dort finden Sie bereits die Antworten auf fünf wichtige Fragen, in dieser Ausgabe die Antworten auf die Fragen sechs bis zehn. |
Frage 6: Gibt es Alternativen zur Gelangensbestätigung?
Es gibt Alternativen zur Gelangensbestätigung. Die in § 17a Abs. 2 UStDV geregelte Gelangensbestätigung ist nur der „Königsweg“, der die wenigsten Beanstandungen der Finanzverwaltung erwarten lässt. Der Nachweis des Gelangens kann - im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung - mit allen zulässigen Belegen und Beweismitteln geführt werden.
PRAXISHINWEIS | Treiben Sie „Eichhörnchenarbeit“! Sammeln Sie alle zum Nachweis geeigneten Belege. |
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