· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Die neue Gelangensbestätigung gilt ab 1. Oktober 2013 verbindlich
| Die neue Gelangensbestätigung für den Kfz-Handel innerhalb der EU ist ab dem 1. Oktober 2013 verbindlich. Der Bundesrat hat am 22. März 2013 der „Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung“ und damit den Änderungen in §17a zugestimmt. In der Mai-Ausgabe wird „Auto Steuern Recht“ Sie informieren, wie Sie die neuen Regeln in Ihrem Kfz-Betrieb praxisgerecht umsetzen können. |
Weiterführender Hinweis
- Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung, die dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegen hat; Abruf-Nr. 130434
Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 1 | ID 38643080