· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Fristbeginn für die Rechnungsstellung bei verspäteter Vorlage von Unterlagen
| Eine Leserin hat in ASR 8/2013 den Beitrag über die neue Frist (15. des Folgemonats) für die Ausstellung von Rechnungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gelesen. Sie möchte wissen, wie sie sich verhalten soll, wenn der Kunde bis zur Rechnungserstellung nicht alle Unterlagen für die Steuerfreiheit der Lieferung vorlegt, das Autohaus aber 19 Prozent als Sicherheit einbehalten hat. Die Antwort gibt ASR-Autor Rüdiger Weimann. |
Frage: Wie verhält es sich, wenn die Rechnung nachträglich ohne Umsatzsteuer fakturiert werden soll, zum Beispiel, wenn der Kunde bei Rechnungserstellung nicht alle erforderlichen Unterlagen vorlegen konnte?
Die Antwort: Für die Frage, ob eine Lieferung eine innergemeinschaftliche ist, kommt es auf die Umstände zum Zeitpunkt der Lieferung an. Erbringt der Kunde angeforderte Nachweise später, wirken diese auf den Lieferzeitpunkt zurück. Für die Fristberechnung kommt es damit ausschließlich auf die Lieferung und nicht auf den Eingang des Nachweises im Autohaus an.
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