· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Lieferschwelle für Frankreich sinkt ab 2016 auf 35.000 Euro
| Künftig müssen Sie beim Verkauf hochpreisiger gebrauchter Fahrzeuge an Private nach Frankreich noch mehr Vorsicht walten lassen, falls Sie das Fahrzeug ins Ausland befördern oder eine Spedition mit dem Transport beauftragen. Wenn Sie dabei die Lieferschwelle dieses Mitgliedstaats überschreiten, gilt die „Versandhandelsregelung“ nach § 3c UStG mit unangenehmen steuerlichen Folgen. Das kann bei Verkäufen nach Frankreich künftig schneller passieren. Zum 1. Januar 2016 sinkt die Lieferschwelle von 100.000 Euro auf 35.000 Euro. |
PRAXISHINWEIS | Erfahren Sie, welche Steuerfalle dann zuschnappt und was Sie tun müssen, um dies zu vermeiden. Lesen Sie dazu den Beitrag „Vorsicht beim Verkauf hochpreisiger gebrauchter Fahrzeuge an Private in die EU!“ (ASR 9/2015, Seite 6). Die dort beispielhaft für Belgien beschriebene Situation gilt ab dem 1. Januar 2016 eins zu eins für Exporte nach Frankreich. |
Weiterführende Hinweise
- Die Übersicht „Lieferschwellen beim Export in die EU-Mitgliedstaaten ab 1.1.2016“ finden Sie auf asr.iww.de unter Downloads → Checklisten/Arbeitshilfen → Im- und Export.
- Beitrag „Vorsicht beim Verkauf hochpreisiger gebrauchter Fahrzeuge an Private in die EU!“, ASR 9/2015, Seite 6