29.07.2013 · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Lieferungen ab sofort zeitnah abrechnen!
| Seit 30. Juni 2013 gilt eine neu eingeführte Frist zur Abrechnung von innergemeinschaftlichen Lieferungen: Sie müssen ab sofort die Rechnung bis zum fünfzehnten Tag des Monats ausstellen, der auf den Monat folgt, in dem der Umsatz ausgeführt worden ist. Die Neuregelung beruht auf einer Änderung von § 14a Abs. 3 UStG. |
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