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  • · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel

    Mehrwertsteuersystem soll ab 2022 vereinfacht und für alle Beteiligte verbessert werden

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Das betrugsanfällige Mehrwertsteuersystem im innergemeinschaftlichen Handel soll ab 2022 vereinfacht und für alle Beteiligte verbessert werden. Was noch weit entfernt scheint, rückt schnell näher, weil „Quick Fixes“ bereits ab 2020 die Reform vorbereiten sollen. Lesen Sie, was geplant und für den Kfz-Handel wichtig ist. |

     

    Neues Mehrwertsteuersystem ab 2022

    Voraussichtlich ab 2022 soll das Bestimmungslandprinzip gelten. D. h., Sie als Kfz-Händler (Lieferant) stellen Ihrem EU-Kunden die (EU-ausländische) Mehrwertsteuer in Rechnung und melden Ihre (EU-ausländischen) Umsätze bei Ihrem (deutschen) Betriebsfinanzamt an.

     

    Wichtig | Dazu sollen Sie in die Lage versetzt werden, den geltenden Mehrwertsteuersatz jedes EU-Mitgliedstaats online prüfen zu können.

     

    • Beispiel

    Sie liefern als deutscher Kfz-Händler im Jahr 2022 ein Fahrzeug aus Deutschland an den Empfänger I in Italien:

    • Sie schreiben dem I eine Bruttorechnung mit italienischer Umsatzsteuer.
    • Sie nehmen den Umsatz in Ihre deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung auf und führen die vereinnahmte Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt ab.
    • Das deutsche Finanzamt überweist die Umsatzsteuer nach Italien.
    • Italien erstattet dem I die Umsatzsteuer als Vorsteuer, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
     

    Ab 2020 Sofortmaßnahmen („Quick Fixes“)

    Da für den Wechsel auf ein endgültiges Besteuerungssystem ein zeitlicher Vorlauf unabdingbar ist, sollen ab 2020 vier Sofortmaßnahmen greifen. Für den Kfz-Handel relevant sind drei:

     

    • 1. USt-IdNr. und Zusammenfassende Meldung werden nicht ‒ wie derzeit ‒ nur faktische, sondern auch materielle Voraussetzung für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen sein.
    • 2. Reihengeschäfte werden erstmals ausdrücklich geregelt, was insbesondere in Abholfällen mehr Sicherheit bringen wird.
    • 3. Der Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen soll vereinheitlicht und erleichtert werden.

     

    Details dazu lesen Sie in ASR, sobald konkrete Einzelheiten bekannt sind, wie die neuen Vorschriften in das deutsche Recht umgesetzt werden sollen.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2019 | Seite 7 | ID 45629688