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  • · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel

    Praxistipps - So sichern Sie den Rückerhalt des neuen Gelangensnachweises ab

    | Der neue Gelangensnachweis bereitet vielen Autohäusern und deren Steuerberatern Kopfzerbrechen, weil die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung davon abhängt, dass der Empfänger den Gelangensnachweis ordnungsgemäß ausfüllt und an den Lieferanten zurücksendet. Wir wurden daher nach Gestaltungen gefragt, wie die Rücksendung abgesichert werden könne. In der Praxis verbreitet sind wohl zwei Gestaltungen. |

     

    FRAGE:  Im Gelangensnachweis muss der Empfänger bestätigen, dass das Fahrzeug in das Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Das heißt, dass wir uns absichern müssen, dass uns der Gelangensnachweis auch tatsächlich übersandt wird. Wir verlangen daher eine Kaution in Höhe der Umsatzsteuer. Ist das in Ordnung und wie wickeln wir das „rechnungstechnisch“ am geschicktesten ab?

     

    UNSERE ANTWORT: Um sicherzustellen, dass Sie als Verkäufer den Gelangensnachweis vom Käufer erhalten und damit die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung sichern, wird Ihnen in der Regel nichts anderes übrig bleiben, als die Umsatzsteuer in Form einer Kaution einzubehalten und nach Erhalt des Nachweises wieder an den Käufer auszukehren.