· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung - oder doch nicht?
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Der Nachweis eines umsatzsteuerfreien Geschäfts innerhalb der EU ist und bleibt ein Vabanquespiel für Autohäuser. Zwei erfreulichen Entscheidungen des BFH steht ein weniger erfreuliches Urteil des FG Berlin-Brandenburg gegenüber. Dabei geht es zum einen um den Nachweis der Verbringung eines Fahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat und zum anderen um das Dauerthema „Teilnahme an einem Umsatzsteuer-Karussell“. |
1. Anforderungen an den CMR-Frachtbrief
Ein CMR-Frachtbrief ist - entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung - auch dann als Versendungsbeleg anzuerkennen, wenn er nicht vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist (BFH, Urteil vom 17.2.2011, Az: V R 28/10; Abruf-Nr. 112383).
Das Urteil erging zu Pkw-Lieferungen, die über einen deutschen Beauftragten an italienische Abnehmer (Kapitalgesellschaften) erfolgten. Die Steuerbefreiung wurde versagt, nachdem die italienische Finanzverwaltung ihre deutschen Kollegen darüber informiert hatte, dass sich der von den Beteiligten geschilderte Sachverhalt teilweise nicht nachvollziehen ließe.
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