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  • 28.04.2015 · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel

    Zuordnung der Warenbewegung in einem EU-Abhol-Fall

    | Bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften ist die Prüfung, welche von mehreren Lieferungen über ein und dasselbe Fahrzeug in einen anderen EU-Mitgliedstaat steuerfrei ist, anhand der objektiven Umstände, und nicht anhand von Erklärungen der Beteiligten vorzunehmen. Erklärungen des Erwerbers können allerdings bei der Prüfung des Vertrauensschutzes für den Lieferanten relevant sein, entschied der BFH. |