· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel/Ausfuhrlieferungen
So sichern Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei einem „gebrochenen Transport“
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Die Finanzverwaltung hat sich erstmals zu der Frage positioniert, welche Folgen es für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder Ausfuhrlieferung hat, wenn Lieferant und Kunde den Transportweg aufteilen und jeder für ein Teilstück die Verantwortung übernimmt. Erfahren Sie, wie Sie bei einem solchen „gebrochenen Transport“ die Umsatzsteuerbefreiung sichern. |
Praxisrelevanz der Neuregelung
Werden Fahrzeuge aus Deutschland in das europäische oder außereuropäische Ausland verkauft, teilen sich Kfz-Händler (Lieferant) und Kunde häufig die Transportverantwortung und übernehmen beide ein Teilstück des Transports („gebrochener Transport“).
Dies geschieht aus den unterschiedlichsten Gründen. Zum Beispiel:
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