· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Betriebliche Fahrzeuge: So berechnen Sie die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regelung
| Das BMF hat die Regeln neu gefasst, wie die Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge nach der Ein-Prozent-Regelung zu versteuern ist, wenn in einem Unternehmen gleichzeitig mehrere Fahrzeuge zum Betriebsvermögen gehören. Dabei behält das BMF zwar an einem Grundsatz fest, der seit Jahren speziell im Kfz-Gewerbe für viel Verdruss sorgt. Mit einer Ausnahmeregelung schafft es aber Raum für ein bisschen mehr Steuergerechtigkeit. |
Grundsatz: Ein-Prozent-Regelung für jedes Fahrzeug
Gehören gleichzeitig mehrere Fahrzeuge zum Betriebsvermögen, so ist die Ein-Prozent-Regelung grundsätzlich für jedes Fahrzeug anzuwenden, das Sie oder eine zu Ihrer Privatsphäre gehörende Person für Privatfahrten nutzen (BMF, Schreiben vom 15.11.2012, Az. IV C 6 - S 2177/10/10002; Abruf-Nr. 123509).
Beachten Sie | Diesen Grundsatz hat die Finanzverwaltung in Kfz-Betrieben - so haben uns viele Betriebe berichtet - rigoros angewandt und auf alle betrieblichen Fahrzeuge (auch Vorführwagen) ausgedehnt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat