· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Die Dienstwagen-Urteile des BFH: Antworten auf drei Fragen aus der Praxis
| Ein Mitarbeiter, der einen Dienstwagen auch privat nutzen darf und den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert, kann selbst getragene Pkw-Kosten vom geldwerten Vorteil abziehen. Diese BFH-Entscheidungen ( ASR 4/2017, Seite 11 ) haben große Resonanz ausgelöst. Mehrere Leser wollten wissen, wie ein Mitarbeiter nachweist, dass er z. B. Benzinkosten selbst zahlt, ob die Urteile Konsequenzen für die Umsatzbesteuerung des Dienstwagens haben und wie man zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zurückholt. Lesen Sie nachfolgend die Antworten. |
Wie weist der Arbeitnehmer eigene Benzinkosten nach?
Darf Ihr Mitarbeiter einen Dienstwagen nutzen und haben Sie mit ihm vereinbart, dass er die Benzinkosten aus eigener Tasche zahlt, mindert sich der geldwerte Vorteil um die selbst getragenen Kosten (BFH, Urteile vom 30.11.2016, Az. VI R 49/14, Abruf-Nr. 191868; Az. VI R 24/14, Abruf-Nr. 191863).
Die generellen Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug
Damit die Finanzverwaltung den geldwerten Vorteil mindert, muss Ihr Mitarbeiter dem Finanzamt
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