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GEZ-Beitrag für Vorführwagen: Autohaus geht in nächste Instanz
| Das Reutlinger Autohaus, das in erster Instanz mit seiner Klage gegen Rundfunkbeiträgen für Vorführwagen gescheitert ist, wird in die zweite Instanz vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ziehen. Das teilt der ZDK mit. |
In dem vom ZDK unterstützten Musterverfahren hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in erster Instanz entschieden, dass auch jeder Vorführwagen einer Rundfunkbeitragspflicht unterliegt. Der ZDK ist jedoch davon überzeugt, dass Vorführwagen als Handelsware zu gelten haben und dafür kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist.
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „GEZ-Gebühren: Befreiungen im Kfz-Handel in weiter Ferne“, ASR 3/2017, Seite 1 → Abruf-Nr. 44510994
Quelle: ID 44573007